Pflichtweiterbildung nach §5 BKrFQG

Wen betrifft es?

Wen betrifft das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)?

  • Berufskraftfahrer im Güterverkehr und Personenverkehr, die deutsche Staatsbürger sind oder zur EU oder einem Staat angehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat
  • Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straße eine Fahrt im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen (Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE erforderlich)
  • Ausnahme: Fahrten zum Zweck der technischen Untersuchung, Reparatur, Wartung

Welche Termine sind wichtig?

Pflicht zum Nachweis der Grundqualifikation besteht

  • für Busfahrer ab dem 10.09.2008
  • für LKW-Fahrer ab 10.09.2009

Achtung! Wer vor diesem Terminen die entsprechende Fahrerlaubnis erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§3 BKrFQG) befreit. Es ist allerdings aller 5 Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen.

Wie erhält man eine Grundqualifikation?

  • Durch Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • Erfolgreiches Absolvieren einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer IHK

Was ist eine Beschleunigte Grundqualifikation und wer kann diese wählen?

  • Fahrer über 21 Jahren können zwischen dem Nachweis der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation wählen.
  • Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist eine Ausbildungsdauer von 140 Stunden a 60 min. inklusive 10 Fahrstunden in einer anerkannten Ausbildungseinrichtung zu absolvieren. Auch hier muss eine Prüfung (90 min.) bei der zuständigen IHK abgelegt werden.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis muss nicht vorliegen!

Wann ist eine Weiterbildung zu absolvieren, wer muss diese machen und was beinhaltet sie?

  • ist aller 5 Jahre zu absolvieren
  • 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
  • zwischen dem 10.09.2008 und 10.09.2013, wer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse ist, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurde
  • zwischen dem 10.09.2009 und 10.09.2014, wer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, Ce oder eine gleichwertige Klasse ist, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurde

Die Weiterbildung ist in die 5 Unterrichtsmodule

  • Eco-Training
  • (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Schaltstelle Fahrer- Imageträger, Dienstleister, Profi
  • Ladungssicherung

mit einem Umfang von insgesamt 35 Stunden gegliedert. Die Themen können in einer beliebig gewählten Reihenfolge absolviert werden. Die 5 Unterrichtsmodule müssen bis zum 10.09.2014 erstmalig absolviert sein, da sonst der Fahrer nicht mehr zu gewerblichen Zwecken im Güterkraftverkehr tätig sein kann.  Es ist möglich, eine jährliche Schulung, mit je einem Unterrichtsmodul, vorzunehmen.