Auffrischungsschulung

Jeweils nach 5 Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde (IHK) in seiner Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung eine Auffrischungsschulung besucht und die entsprechenden Prüfungen bestanden hat.

Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Kurse dienen dazu, die Kenntnisse der Fahrzeugführer auf den aktuellen Stand zu bringen und sollen neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffenden Entwicklungen behandeln.

Die Dauer jedes Kurses beträgt 2 Tage. Der Kurs darf nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen.

Für die ADR-Bescheinigung ist ein biometrisches Passbild erforderlich, welches am Tag der Prüfung dem Prüfer auszuhändigen ist.

Prüfung

Nach der Teilnahme an einem Auffrischungskurs kann der Kandidat an der entsprechenden Prüfung teilnehmen. Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung oder als kombinierte schriftliche und mündliche Prüfung durchgeführt. Die Kandidaten müssen mindestens 15 schriftliche Fragen beantworten. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten. Die Fragen können unterschiedliche Schwierigkeitsgrade haben und unterschiedlich bewertet werden.