Gruppenseminar mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern
theoretischen Teil: 4 Sitzungen von 135 Minuten Dauer
an einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden
praktischer Teil: zwischen der ersten und zweiten Sitzung erfolgt eine Beobachtungsfahrt mit mindestens 30 Minuten Dauer
es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines Aufbauseminars führenden Verstöße begangen wurden (z.B. Verstöße mit PKW, dann Beobachtungsfahrt mit PKW)
2. Begleitmaterial
jeder Teilnehmer erhält ein Teilnehmerbegleitheft zum Aufbauseminar
Begleithefte sind in der Kursgebühr enthalten und bleiben Eigentum des Teilnehmers
3. Kosten des Seminars
für die Teilnahme wird ein Entgelt in Höhe von 380,00 € erhoben (im Entgelt sind allgemeine Auslagen der Fahrschule von 30,00 € enthalten)
gilt für alle von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen
4. Rücktrittsrecht des Teilnehmers
bei Kursbeginn sind dem Teilnehmer alle Termine für die Sitzungen und der Beobachtungsfahrt mitzuteilen
Kursteilnehmer hat das Recht, vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten
bei berechtigtem Rücktritt fällt ein Entgelt nicht an, wenn Zahlungen bereits geleistet wurden sind diese abzüglich der Auslagen für die Fahrschule (wird separat quittiert) zu erstatten
5. Kündigung des Teilnehmers
wenn der Teilnehmer an einer oder mehreren Sitzungen oder der Beobachtungsfahrt unverschuldet (z.B. Krankheit belegt durch Krankenschein , Unfall) verhindert sein sollte, so wird nur das für die besuchten Seminarteile zu leistende Entgelt berechnet
bereits geleistete Zahlungen werden dann zurückerstattet (außer der Auslagen für die Fahrschule)
Arbeit, Hobby, Sport u.a. zählt zu selbst verschuldetem Fernbleiben, Zahlungen werden nicht erstattet
6. Ausschluss des Teilnehmers
Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn Sie durch ihr Verhalten oder in ihrer Person liegende Umstände das Seminar stören
die Fahrschule behält ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt
7. Abschluss
Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
Fahrschule darf eine Teilnahmebescheinigung nur dann ausstellen, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen sowie der Beobachtungsfahrt teilgenommen hat