Aufbauseminar für Fahranfänger

1. Inhalt und Umfang des Seminars

  • Gruppenseminar mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern
  • theoretischen Teil: 4 Sitzungen von 135 Minuten Dauer
  • an einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden
  • praktischer Teil: zwischen der ersten und zweiten Sitzung erfolgt eine Beobachtungsfahrt mit mindestens 30 Minuten Dauer
  • es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines Aufbauseminars führenden Verstöße begangen wurden (z.B. Verstöße mit PKW, dann Beobachtungsfahrt mit PKW)

2. Begleitmaterial

  • jeder Teilnehmer erhält ein Teilnehmerbegleitheft zum Aufbauseminar
  • Begleithefte sind in der Kursgebühr enthalten und bleiben Eigentum des Teilnehmers

3. Kosten des Seminars

  • für die Teilnahme wird ein Entgelt in Höhe von 380,00 € erhoben (im Entgelt sind allgemeine Auslagen der Fahrschule von 30,00 € enthalten)
  • gilt für alle von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen

4. Rücktrittsrecht des Teilnehmers

  • bei Kursbeginn sind dem Teilnehmer alle Termine für die Sitzungen und der Beobachtungsfahrt mitzuteilen
  • Kursteilnehmer hat das Recht, vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten
  • bei berechtigtem Rücktritt fällt ein Entgelt nicht an, wenn Zahlungen bereits geleistet wurden sind diese abzüglich der Auslagen für die Fahrschule (wird separat quittiert) zu erstatten

5. Kündigung des Teilnehmers

  • wenn der Teilnehmer an einer oder mehreren Sitzungen oder der Beobachtungsfahrt unverschuldet (z.B. Krankheit belegt durch Krankenschein , Unfall) verhindert sein sollte, so wird nur das für die besuchten Seminarteile zu leistende Entgelt berechnet
  • bereits geleistete Zahlungen werden dann zurückerstattet (außer der Auslagen für die Fahrschule)
  • Arbeit, Hobby, Sport u.a. zählt zu selbst verschuldetem Fernbleiben, Zahlungen werden nicht erstattet

6. Ausschluss des Teilnehmers

  • Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn Sie durch ihr Verhalten oder in ihrer Person liegende Umstände das Seminar stören
  • die Fahrschule behält ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt

7. Abschluss

  • Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Fahrschule darf eine Teilnahmebescheinigung nur dann ausstellen, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen sowie der Beobachtungsfahrt teilgenommen hat