Behördenweg

Folgender Behördenweg ist von Ihnen zu durchlaufen:

  • 1. Die Fahrschule füllt für Sie den Führerscheinantrag mit Ihren persönlichen Daten aus.
  • 2. Gehen Sie anschließend mit folgenden Unterlagen zum Landkreis Wittenberg, Straßenverkehrsamt -Fahrerlaubnisbehörde- :
  • Führerscheinantrag
  • Personalausweis oder Pass (bei Erweiterung/ Umschreibung Führerschein im Original bzw. Übersetzung)
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Gebühr Straßenverkehrsamt
  • Ersterteilung/Erweiterung mit Probezeit – ca. € 49
  • Erweiterung ohne Probezeit – € 47
  • Bei BF 17: Prüfbescheinigung 7,70 € und je Begleitperson 9,40 € (gilt für Einwohner der Stadt Luth. Wittenberg, in anderen Städten können die Gebühren abweichen)
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
  • Ärztliche und augenärztliche Untersuchung (nur bei KlasseC1/C1E/C/CE)
  • Bei BF 17 Formulare Angaben zur Begleitpersonen und Zustimmung der Eltern/gesetzlichen Vertreters

Möchten Sie Ihre Unterlagen beim Landkreis Wittenberg, Straßenverkehrsamt-Fahrerlaubnisbehörde- Breitscheidstr. 4, einreichen, so stehen Ihnen folgende Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montag8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag8.30 Uhr - 18.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Bürger, die nicht im Landkreis Wittenberg wohnen, müssen sich immer mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Straßenverkehrsamt der Stadt wenden, in der Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnung) haben.

 

Der Behördenweg ist von Ihnen so schnell wie möglich zu durchlaufen, da Bearbeitungszeiten von ca. 4 – 6 Wochen auftreten können.

 

Die Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn die Fahrschule eine Benachrichtigung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten hat, dass ihr Führerscheinantrag bearbeitet wurde und der Prüforganisation (DEKRA) vorliegt.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.