Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, erfolgt die Erteilung auf Probe.
Bereits bei einer Auffälligkeit im Rahmen eines Bußgeldverfahrens (Bußgeld ab 40,- € -> Punkte in Flensburg) erfolgt die Anordnung zur Teilnahme eines Aufbauseminars für Fahranfänger.
Die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert.
Teilnahme am Aufbauseminar = Teilnahmebestätigung
Ende der Probezeit nach 4 Jahren
Keine Teilnahme am Aufbauseminar = Keine Teilnahmebestätigung
Entziehung der Fahrerlaubnis (Wiedererteilung nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung)
Bei erneuter Auffälligkeit innerhalb der Probezeit
Schriftliche Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung
Bei Teilnahme an der Beratung erfolgt ein Abzug von 2 Punkten (nur bei weniger als 18 Punkten)
Bei erneuter Auffälligkeit innerhalb der Probezeit
Entziehung der Fahrerlaubnis, Unterbrechung der Probezeit (Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit Restprobezeit und je nach Ursache der Entziehung -> frühestens nach 3 Monaten und nur nach positivem Fahreignungsgutachten)
Grundsätzlich bei jedem Delikt möglich:
Eignungszweifel
Begutachtung der Fahreignung
wenn nicht geeignet
Entziehung der Fahrerlaubnis, Unterbrechung der Probezeit (Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und je nach Ursache der Entziehung erfolgt nur nach positivem Fahreignungsgutachten)