Führerscheinklassen

KlassePiktogrammFahrzeugMindestalter
ABerechtigung zum Fahren: Kraftrad über 45km/h oder über 50 cm³ Hubraum

Für Dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt:
- Motorleistung mehr als 15 kW
- Mit asymetrisch angeordneten Rädern und Hubraum mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und Motorleistung mehr als 15 kW

Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten:
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen
24 Jahre
oder
20 Jahre (bei 2-jährigem Vorbesitz von A2)
oder
21 Jahre für Dreirädrige Kfz (bei 2-jährigem Vorbesitz von A2)
A2Berechtigung zum Fahren: Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Vorbesitz:
Einschluss der Klassen: A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Nach 2-jährigem Vorbesitz kann eine Aufstiegsprüfung zur Kl. A mit einer verkürzten praktischen Prüfung erfolgen, Fahrstunden werden nur im Rahmen der Prüfungsvorbereitung absolviert
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
18 Jahre
A1Berechtigung zum Fahren: Leichtkrafträder bis max. 125 cm3 Hubraum max. 11 KW (15 PS) Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
Vorbesitz:
Einschluss der Klassen: AM
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Nach 2-jährigem Vorbesitz kann eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A mit einer verkürzten praktischen Prüfung erfolgen, Fahrstunden werden nur im Rahmen der Prüfungsvorbereitung absolviert.
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
16 Jahre
AMBerechtigung zum Fahren: Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor max. 50 cm³ Hubraum
Vorbesitz:
Einschluss der Klassen:
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten:
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
15 Jahre

Seit 01.05.2013 als Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab 15 Jahre.

Befristet bis Ende April 2018.
BBerechtigung zum Fahren: Kraftwagen bis 3500 kg zG und max. 9 Plätzen /einschl. Fahrer) , Mit der Klassauch mit Anhänger mit einer z.GM. von nicht mehr als 750 kg oder mit einer z.GM bis zur Höhe der Leermasse des Zug- Fahrzeugs, sofern die z.GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt
Vorbesitz:
Einschluss der Klassen: L, AM
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
18 Jahre
B96Berechtigung zum Fahren: Fahrzeugkombination bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, soweit die zG der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet aber 4250 kg nicht übersteigt
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Klassen:
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Kann auch von Teilnehmern BF17 beantragt werden
Erste-Hilfe-Kurs:
18 Jahre
BEBerechtigung zum Fahren: Fahrzeugkombination die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zG des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Klassen:
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Kann auch von BF17 beantragt werden
Erste-Hilfe-Kurs:
18 Jahre
C1Berechtigung zum Fahren: Kraftwagen (außer Omnibus) über 3500 kg zG bis 7500 kg zG, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Klassen:
Sehvermögen: Ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs: 2- tägige Ausbildung in Erste Hilfe
18 Jahre
C1EBerechtigung zum Fahren:

- Kraftwagen (außer Omnibus)der Klasse C1 über 3500 kg zG bis 7500 kg zG mit Anhänger über 750 kg
- Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3500 kg

Vorbesitz: Klasse C1
Einschluss der Klassen: BE
Sehvermögen:
Besonderheiten: zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12000 kg Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs:
18 Jahre
CBerechtigung zum Fahren: Kraftwagen (außer Omnibus) über 3500 kg zG, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Pesonen aßer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, mit Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Klassen: C1
Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Erste Hilfe (2-Tages-Kurs)
21 Jahre
oder
18 Jahre (gilt für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden)
CEBerechtigung zum Fahren: Kraftwagen (außer Omnibus) über 3500 kg zG und Anhänger über 750 kg zG
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss der Klassen: BE, C1E, T
Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs:
21 Jahre
oder
18 Jahre (gilt für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden)
D1Berechtigung zum Fahren: Omnibus mit einer max. Länge von 8 m und mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Klassen:
Sehvermögen: Ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Besonderheiten: Mindestalter 18 Jahre für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs: 2-tägige Ausbildung in Erste Hilfe
21 Jahre
D1EBerechtigung zum Fahren: Omnibus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG
Vorbesitz: Klasse D1
Einschluss der Klassen:
Sehvermögen: Ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Besonderheiten: Mindestalter 18 Jahre für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs:
21 Jahre
DBerechtigung zum Fahren: Omnibus der zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut ist, auch mit Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss der Klassen: D1
Sehvermögen: Ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs: 2-tägige Ausbildung in Erste Hilfe
24 Jahre
DEBerechtigung zum Fahren: Omnibus der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zG
Vorbesitz: Klasse D
Einschluss der Klassen: D1E, BE
Sehvermögen: Ärztliche und augenärztliche Untersuchung
Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
Erste-Hilfe-Kurs:
24 Jahre
LBerechtigung zum Fahren:

- Zugmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen bis 25km/h auch mit Anhänger
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h auch mit Anhänger

Vorbesitz:
Einschluss der Klassen:
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten:
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
16 Jahre
TBerechtigung zum Fahren: Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 60 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen bis 40 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Vorbesitz:
Einschluss der Klassen: L, AM
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres max. 40 km/h
Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
16 Jahre

Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung.