Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilnahme (§4a Absatz 2 StVG).
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilnahme besteht aus 2 Modulen zu je 90 Minuten. Dabei darf das Modul 2 frühestens eine Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden. Die Teilnehmerzahl variiert dabei zwischen 1 und 6 Personen. Die Teilnahme darf nur von einem Fahrlehrer durchgeführt werden, der im Besitz einer entsprechenden Seminarerlaubnis ist.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Die verkehrspsychologische Teilnahme umfasst 2 Sitzungen zu je 75 Minuten. Sie ist als Einzelmaßnahme durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass diese Teilmaßnahme nur von einem Inhaber der Seminarerlaubnis „Verkehrspsychologie“ durchgeführt werden kann. Näheres dazu und Adressen erfahren Sie von Ihrer zuständigen Behörde.
Beide Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Informationen der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen (§4a Absatz 2 StVG).