Fahren ab 17

Antragstellung

Der Fahrschüler kann im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ nur die Klasse B oder BE beantragen. Die Begleitperson/ -personen muss/ müssen bei der Antragstellung mit angegeben werden.

Ausbildung

Beginn:
  • frühestens mit 16 ½ Jahren
  • die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist unbedingt erforderlich
  • bei Abschluss des Ausbildungsvertrages muss der gesetzliche Vertreter anwesend sein
Theoretische Prüfung:
  • frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Praktische Prüfung:
  • frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Prüfbescheinigung wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt
  • Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig aber nicht im Ausland.
  • Der junge Fahrer darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren (siehe Begleitperson)
  • Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B

Begleitperson

Anforderungen:
  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • maximal 1 Punkt im Verkehrzentralregister in Flensburg
  • 0,25 mg/1 oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol und nicht unter Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt
Hinweise:
  • es muss mindestens eine Begleitperson angegeben werden
  • es können auch mehrere Personen angegeben werden (sinnvoll, da nicht immer die eine Person zeitlich begleiten kann)
  • es müssen nicht unbedingt die Eltern angegeben werden
  • die Begleitperson soll Ansprechpartner für den jungen Fahrer sein
  • er soll Sicherheit beim Fahren vermitteln aber nicht als „Hilfsfahrlehrer“ fungieren
  • kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge geben
  • die Begleitperson kann an einem Einweisungsseminar bei der Fahrschule teilnehmen

zusätzliche Verwaltungsgebühren

  • für zusätzliche Prüfbescheinigung: 7,70 €
  • für Überprüfung je Begleitperson: 9,40 €