Basiskurs

Unterricht

Die Mindestdauer des theoretischen Teils des Basiskurses beträgt 18 Unterrichtseinheiten, für die praktischen Übungen ist 1 Unterrichtseinheit zu absolvieren. Die Dauer der Unterrichtseinheit beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Ein Unterrichtstag darf normalerweise nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten umfassen. Die praktischen Einzelübungen müssen im Rahmen des theoretischen Unterrichts stattfinden und mindestens die Themen Erste Hilfe, Brandbekämpfung und die bei Zwischenfällen und Unfällen zu treffenden Maßnahmen umfassen.

Der Basiskurs muss mindestens folgende Unterrichtsthemen umfassen:

  • die für die Beförderung gefährlicher Güter geltenden allgemeinen Vorschriften
  • die wesentlichsten Gefahrenarten
  • die Informationen über den Schutz der Umwelt durch die Überwachung der Beförderungen von Abfällen
  • die auf die verschiedenen Gefahrenarten abgestimmten Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen
  • das Verhalten nach einem Unfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, usw.)
  • die Kennzeichnung, die Bezettelung, das Anbringen von Großzetteln (Placards) und die orangefarbene Kennzeichnung
  • was ein Fahrzeugführer bei der Beförderung gefährlicher Güter zu tun und zu lassen hat
  • der Zweck und die Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge
  • die Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container
  • die beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen
  • die allgemeinen Informationen über die zivilrechtliche Haftung
  • die Informationen über multimodale Transportvorgänge
  • die Handhabung und die Verstauung der Versandstücke

Prüfung

Nach Abschluss des Basiskurses ist eine Prüfung durchzuführen. Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung oder als kombinierte schriftliche und mündliche Prüfung durchgeführt. Die Kandidaten müssen mindestens 25 schriftliche Fragen beantworten. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 45 Minuten. Die Fragen können unterschiedliche Schwierigkeitsgrade haben und unterschiedlich bewertet werden.

Für die ADR-Bescheinigung ist ein biometrisches Passbild erforderlich, welches dem Prüfer am Tag der Prüfung auszuhändigen ist.