Klasse |
Piktogramm |
Fahrzeug |
Mindestalter |
A |
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- Berechtigung zum Fahren: Kraftrad über 45km/h oder über 50 cm³ Hubraum
- für Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- Motorleistung mehr als 15 kW
- mit asymetrisch angeordneten Rädern und Hubraum mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h und Motorleistung mehr als 15 kW
- Vorbesitz: –
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: –
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen
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- 24 Jahre
oder
- 20 Jahre (bei 2-jährigem Vorbesitz von A2)
oder
- 21 Jahre für Dreirädrige Kfz (bei 2-jährigem Vorbesitz von A2)
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A2 |
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- Berechtigung zum Fahren: Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
- Vorbesitz: –
Einschluss der Klassen: A1, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: nach 2-jährigem Vorbesitz kann eine Aufstiegsprüfung zur Kl. A mit einer verkürzten praktischen Prüfung erfolgen, Fahrstunden werden nur im Rahmen der Prüfungsvorbereitung absolviert
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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A1 |
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- Berechtigung zum Fahren: Leichtkrafträder bis max. 125 cm3 Hubraum max. 11 KW (15 PS) Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- Vorbesitz: –
- Einschluss der Klassen: AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: nach 2-jährigem Vorbesitz kann eine Aufstiegsprüfung zur Klasse A mit einer verkürzten praktischen Prüfung erfolgen, Fahrstunden werden nur im Rahmen der Prüfungsvorbereitung absolviert.
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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AM |
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- Berechtigung zum Fahren: Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor max. 50 cm³ Hubraum
- Vorbesitz: –
- Einschluss der Klassen: –
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: –
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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- 15 Jahre
- seit 01.05.2013 als Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab 15 Jahre
- befristet bis Ende April 2018
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B |
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- Berechtigung zum Fahren: Kraftwagen bis 3500 kg zG und max. 9 Plätzen /einschl. Fahrer) , Mit der Klassauch mit Anhänger mit einer z.GM. von nicht mehr als 750 kg oder mit einer z.GM bis zur Höhe der Leermasse des Zug- Fahrzeugs, sofern die z.GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt
- Vorbesitz: –
Einschluss der Klassen: L, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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B96 |
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- Berechtigung zum Fahren: Fahrzeugkombination bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, soweit die zG der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet aber 4250 kg nicht übersteigt
- Vorbesitz: B
- Einschluss der Klassen: –
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: kann auch von Teilnehmern BF17 beantragt werden
- Erste-Hilfe-Kurs: –
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BE |
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- Berechtigung zum Fahren: Fahrzeugkombination die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zG des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
- Vorbesitz: Klasse B
- Einschluss der Klassen: –
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: kann auch von BF17 beantragt werden
- Erste-Hilfe-Kurs: –
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C1 |
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- Berechtigung zum Fahren: Kraftwagen (außer Omnibus) über 3500 kg zG bis 7500 kg zG, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, mit Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: Klasse B
- Einschluss der Klassen: –
- Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
- Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: 2- tägige Ausbildung in Erste Hilfe
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C1E |
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- Berechtigung zum Fahren:
- Kraftwagen (außer Omnibus)der Klasse C1 über 3500 kg zG bis 7500 kg zG mit Anhänger über 750 kg
- Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3500 kg
- Vorbesitz: C1
- Einschluss der Klassen: BE
- Sehvermögen: –
- Besonderheiten: zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12000 kg Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: –
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C |
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- Berechtigung zum Fahren: Kraftwagen (außer Omnibus) über 3500 kg zG, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Pesonen aßer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, mit Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz: Klasse B
- Einschluss der Klassen: C1
- Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
- Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Erste Hilfe (2-Tages-Kurs)
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- 21 Jahre
oder
- 18 Jahre (gilt für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden)
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CE |
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- Berechtigung zum Fahren: Kraftwagen (außer Omnibus) über 3500 kg zG und Anhänger über 750 kg zG
- Vorbesitz: Klasse C
- Einschluss der Klassen: BE, C1E, T
- Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
- Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: –
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- 21 Jahre
oder
- 18 Jahre (gilt für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden)
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D1 |
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- Berechtigung zum Fahren: Omnibus mit einer max. Länge von 8 m und mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
- Einschluss der Klassen: –
- Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
- Besonderheiten: Mindestalter 18 Jahre für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: 2-tägige Ausbildung in Erste Hilfe
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D1E |
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- Berechtigung zum Fahren: Omnibus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG
- Vorbesitz: D1
- Einschluss der Klassen: –
- Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
- Besonderheiten: Mindestalter 18 Jahre für Fahrer, die die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: –
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D |
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- Berechtigung zum Fahren: Omnibus der zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut ist, auch mit Anhänger bis 750 kg
- Vorbesitz: B
- Einschluss der Klassen: D1
- Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
- Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: 2-tägige Ausbildung in Erste Hilfe
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DE |
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- Berechtigung zum Fahren: Omnibus der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zG
- Vorbesitz: D
- Einschluss der Klassen: D1E, BE
- Sehvermögen: ärztliche und augenärztliche Untersuchung
- Besonderheiten: Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
- Erste-Hilfe-Kurs: –
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L |
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- Berechtigung zum Fahren:
- Zugmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen bis 25km/h auch mit Anhänger
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h auch mit Anhänger
- Vorbesitz: –
- Einschluss der Klassen: –
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: –
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
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T |
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- Berechtigung zum Fahren: Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 60 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen bis 40 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
- Vorbesitz: –
- Einschluss der Klassen: L, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Besonderheiten: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres max. 40 km/h
- Erste-Hilfe-Kurs: Unterweisung in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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