Antragstellung
Der Fahrschüler kann im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ nur die Klasse B oder BE beantragen. Die Begleitperson/ -personen muss/ müssen bei der Antragstellung mit angegeben werden.
Ausbildung
Beginn:
- frühestens mit 16 ½ Jahren
- die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist unbedingt erforderlich
- bei Abschluss des Ausbildungsvertrages muss der gesetzliche Vertreter anwesend sein
Theoretische Prüfung:
- frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Praktische Prüfung:
- frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
- Prüfbescheinigung wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt
- Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig aber nicht im Ausland.
- Der junge Fahrer darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren (siehe Begleitperson)
- Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B
Begleitperson
Anforderungen:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- maximal 1 Punkt im Verkehrzentralregister in Flensburg
- 0,25 mg/1 oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol und nicht unter Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt
Hinweise:
- es muss mindestens eine Begleitperson angegeben werden
- es können auch mehrere Personen angegeben werden (sinnvoll, da nicht immer die eine Person zeitlich begleiten kann)
- es müssen nicht unbedingt die Eltern angegeben werden
- die Begleitperson soll Ansprechpartner für den jungen Fahrer sein
- er soll Sicherheit beim Fahren vermitteln aber nicht als „Hilfsfahrlehrer“ fungieren
- kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge geben
- die Begleitperson kann an einem Einweisungsseminar bei der Fahrschule teilnehmen
zusätzliche Verwaltungsgebühren
- für zusätzliche Prüfbescheinigung: 7,70 €
- für Überprüfung je Begleitperson: 9,40 €