1. Inhalt und Umfang des Seminars
- Gruppenseminar mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern
- theoretischen Teil: 4 Sitzungen von 135 Minuten Dauer
- an einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden
- praktischer Teil: zwischen der ersten und zweiten Sitzung erfolgt eine Beobachtungsfahrt mit mindestens 30 Minuten Dauer
- es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines Aufbauseminars führenden Verstöße begangen wurden (z.B. Verstöße mit PKW, dann Beobachtungsfahrt mit PKW)
2. Begleitmaterial
- jeder Teilnehmer erhält ein Teilnehmerbegleitheft zum Aufbauseminar
- Begleithefte sind in der Kursgebühr enthalten und bleiben Eigentum des Teilnehmers
3. Kosten des Seminars
- für die Teilnahme wird ein Entgelt in Höhe von 380,00 € erhoben (im Entgelt sind allgemeine Auslagen der Fahrschule von 30,00 € enthalten)
- gilt für alle von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen
4. Rücktrittsrecht des Teilnehmers
- bei Kursbeginn sind dem Teilnehmer alle Termine für die Sitzungen und der Beobachtungsfahrt mitzuteilen
- Kursteilnehmer hat das Recht, vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten
- bei berechtigtem Rücktritt fällt ein Entgelt nicht an, wenn Zahlungen bereits geleistet wurden sind diese abzüglich der Auslagen für die Fahrschule (wird separat quittiert) zu erstatten
5. Kündigung des Teilnehmers
- wenn der Teilnehmer an einer oder mehreren Sitzungen oder der Beobachtungsfahrt unverschuldet (z.B. Krankheit belegt durch Krankenschein , Unfall) verhindert sein sollte, so wird nur das für die besuchten Seminarteile zu leistende Entgelt berechnet
- bereits geleistete Zahlungen werden dann zurückerstattet (außer der Auslagen für die Fahrschule)
- Arbeit, Hobby, Sport u.a. zählt zu selbst verschuldetem Fernbleiben, Zahlungen werden nicht erstattet
6. Ausschluss des Teilnehmers
- Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn Sie durch ihr Verhalten oder in ihrer Person liegende Umstände das Seminar stören
- die Fahrschule behält ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt
7. Abschluss
- Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
- Fahrschule darf eine Teilnahmebescheinigung nur dann ausstellen, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen sowie der Beobachtungsfahrt teilgenommen hat